AGB
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1. Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hiernach AGB) gelten unter Ausschluss eventueller andere Geschäftsbe-dingungen für alle Angebote, Bestellungen und Verträge von FotoFlashlight.ch, Hochzeitsfoto-Kissling.ch und Tina Kissling Photography. Bei Angebotsannahme bzw. Auftragserteilung nimmt der Kunde diese Bedingungen an. Es gilt das Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Olten.
2. Angebote
Sämtliche Angebote auf der Website Fotoflashlight.ch und Hochzeitsfoto-kissling.ch sind unverbindlich. Fotoflashlight.ch / Hochzeitsfoto-kissling.ch behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
3. Der Auftrag
Der Auftrag gilt ab schriftlicher oder mündlicher Zusage des Kunden.
Bei Buchung eines grösseren Auftrages (zB. Hochzeitsreportage ab 8 Stunden) wird eine Anzahlung von 40% fällig.
4. Widerrufsrecht / Annulation
Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss. Dies muss schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der Auftrag nach dieser Frist unabhängig des Grundes durch Annulation/Verschiebung seitens des Auftraggeber nicht zustande kommen, sind bis 6 Monate vor dem Auftragstermint 40%, ab 6 Monaten 80% des offerierten Preises und ab 30 Tagen vor dem Termin 100% des offerierten Preises zu bezahlen.
5. Honorar /Zahlungsbedingungen
Die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Alle Preisangaben sind exkl. Wegspesen. Sofern nicht anders vereinbart werden die Kosten für die Anfahrt dem Kunden weiterverrechnet.
Nach der Durchführung des Auftrags erstellt der Fotograf eine Abschlussrechnung mit eventuellen Mehr- oder Minderkosten (z.B. zusätzliche oder weniger geleistete Stunden, Anfahrt). Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt stets transparent und für den Kunden nachvollziehbar.
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zahlbar innert 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung des Bildmaterials.
6. Leistung der fotografischen Arbeiten
Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu. Die Fotoapparate und –materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
Vorbehaltlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
7. Einverständnis
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die zu fotografierneden Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch der fotografischen Arbeiten gegeben haben.
8. Haftung
Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbe-schränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
9. Bildrechte
Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung der Bilder die Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im privaten Rahmen. Die Bilder dürfen kopiert und an Freunde, Familie etc. weitergegeben werden.
Der Fotograf darf das Bildmaterial für Eigenwerbung verwenden, d.h. u.a. auf seiner Website abbilden, für Fotowettbewerbe, Socialmedia etc. verwenden, wie auch an Dritte weitergeben (zum Beispiel Dienstleister die an der Hochzeit tätig waren und diese auf Ihrer Website abbilden möchten). Bilder welche in irgendwelcher Form kompromittierend wirken könnten, werden nicht veröffentlicht. Namen werden nicht angegeben.
10. Datensicherung / Archivierung
RAW-Dateien, bleiben Eigentum des Fotografen und werden einige Monate nach der Hochzeit gelöscht.
JPG Bilddaten werden durch den Fotografen mindestens 5 Jahre (normalerweise Lebenslänglich) archiviert und können im Notfall angefordert werden. Der Kunde sollte selber auch ein Kopie der Daten machen, Datenträger können kaputt gehen.
11. Force Majeure
Termingebundene Aufträge, wie z.B. Hochzeiten, werden vom Fotografen mit hoher Sorgfalt so geplant, dass genügend Zeitreserve bei der Anfahrt bleibt. Bei aussergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen kann jedoch ein rechtzeitiges Erscheinen des Fotografen nicht garantiert werden.
Der Fotograf kann rechtmässig nicht belangt werden, wenn er den Auftrag infolge Unfalles, Krankheit, Todesfall in der Familie oder sonstiger schwerwiegender Gründe nicht durchführen kann.
Sollte ein Ausfall des Fotografen durch schwere Krankheit oder Unfall frühzeitig, d.h. mehr als 12 Stunden vorher bekannt sein, sorgt der Fotograf für einen Ersatzfotografen. Sollte sich der Ausfall am Auftragstag ereignen (*was in über 10 Jahren noch nie der Fall war) wird die Anzahlung zurückerstattet, nach Möglichkeit auch ein Ersatzfotograf aufgeboten und ein Ersatzshooting angeboten.